Norm
ABGB §5Rechtssatz
Mangels ausdrücklicher Rückwirkungsanordnung gem § 5 ABGB keine rückwirkende Anwendung des SRÄG 1996 auf Streitigkeiten, die vor dem 1.5.1996 nicht durch das Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden waren (Bydlinski in Rummel2, ABGB, Rz 2 zu § 5)
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 370/03. Diese ist nunmehr unter RW0000613 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000138Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011