RS OGH 1996/9/18 7Ra210/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1996
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Norm

ABGB §5
SRÄG 1996
ASGG §50 Abs1 Z5 lita
BArbSchlwEntschG §18
ASGG §98 Abs3

Rechtssatz

Mangels ausdrücklicher Rückwirkungsanordnung gem § 5 ABGB keine rückwirkende Anwendung des SRÄG 1996 auf Streitigkeiten, die vor dem 1.5.1996 nicht durch das Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden waren (Bydlinski in Rummel2, ABGB, Rz 2 zu § 5)

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 370/03. Diese ist nunmehr unter RW0000613 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000138

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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