Norm
GBG §95 Abs1Rechtssatz
Eine gerichtliche Aufforderung, ein Grundbuchsgesuch durch Nachbringung nicht angeschlossener Beilagen zu verbessern, wäre im Hinblick auf § 95 Abs 1 GBG unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105967Zuletzt aktualisiert am
14.11.2009