RS OGH 1996/9/24 5Ob2249/96p, 5Ob101/09b

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Norm

GBG §95 Abs1

Rechtssatz

Eine gerichtliche Aufforderung, ein Grundbuchsgesuch durch Nachbringung nicht angeschlossener Beilagen zu verbessern, wäre im Hinblick auf § 95 Abs 1 GBG unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105967

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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