RS OGH 1996/9/24 5Ob2186/96y, 5Ob311/98s

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Norm

MRG §10

Rechtssatz

Keinen Anspruch nach § 10 MRG hat ein Vormieter - mangels Aufzählung diesbezüglicher Aufwendungen in der genannten Gesetzesstelle - für die in der Ablösevereinbarung als Grund für die Zahlung genannten Ausgaben für Einrichtungsgegenstände, die Übersiedlungskosten und die Kosten der Ersatzbeschaffung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105680

Dokumentnummer

JJR_19960924_OGH0002_0050OB02186_96Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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