Norm
ZPO §235 Abs5 B1Rechtssatz
Soweit ein Arbeitnehmer bewusst und beharrlich eine bestehende Kapitalgesellschaft als Beklagte in Anspruch nimmt, obwohl eine andere Kapitalgesellschaft erkennbar Dienstgeberin war, kommt eine bloße Richtigstellung der Parteienbezeichnung im Rechtsmittelverfahren, die er in erster Instanz auch gar nicht wollte, nicht in Betracht. § 48 ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107428Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2022