RS OGH 1996/9/30 6Ob2068/96b, 1Ob194/98f, 2Ob48/16x

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Veröffentlicht am 30.09.1996
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Norm

ABGB §1325 E1

Rechtssatz

Den Worten "auf Verlangen " im § 1325 ABGB kommt keine eigenständige Bedeutung mehr zu. Seit der EO-Nov. 1991 sind auch auf § 1325 ABGB gestützte Schmerzengeldansprüche unabhängig von ihrer Geltendmachung durch den Verletzten vererblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105270

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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