Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Das Absenken des Grundwasserspiegels ist eine Immission im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB. Entsteht durch das Absenken des Grundwasserspiegels auf der Nachbarliegenschaft im Zuge der Errichtung einer Tankstelle beim Einbau von unterirdischen Tanklagern ein Schaden, dann steht dem geschädigten Grundeigentümer ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch gemäß § 364a ABGB zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106322Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012