Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Auch bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis geht der Ersatzanspruch gegen den Schädiger mit der Lohnfortzahlung auf den Dienstgeber über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105072Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021