RS OGH 1996/10/3 1Ob2188/96p, 10Ob78/14i, 8Ob124/19x, 4Ob177/19m

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Norm

ABGB §1488

Rechtssatz

Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre. (vgl 5 Ob 565/84 = SZ 58/98).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105602

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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