Norm
ABGB §140 Abs1 BbRechtssatz
Der Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld beziehungsweise zur Notstandshilfe für den Lebensgefährten des Unterhaltsschuldners ist nicht in die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106786Dokumentnummer
JJR_19961003_OGH0002_0010OB02292_96G0000_001