RS OGH 1996/10/3 1Ob2292/96g, 3Ob250/97d

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Norm

ABGB §140 Abs1 Bb
AlVG §20 Abs2
NotstandshilfeV §1 Z2

Rechtssatz

Der Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld beziehungsweise zur Notstandshilfe für den Lebensgefährten des Unterhaltsschuldners ist nicht in die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt einzubeziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106786

Dokumentnummer

JJR_19961003_OGH0002_0010OB02292_96G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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