RS OGH 1996/10/3 1Ob53/95, 3Ob180/03x, 3Ob120/06b, 8Ob98/06d, 9Ob79/06t, 9ObA45/18k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1996
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Norm

ABGB §26

Rechtssatz

Für die Qualifikation einer Person als Repräsentant einer juristischen Person kommt es darauf an, dass diese Person eine Stellung innehat, vermöge der diese Person, wenn von der Satzung auch nur mittelbar berufen, so doch effektiv und in entscheidender Weise an der Leitung des Verbandswillens teilzunehmen berufen ist. Die Funktion eines Flugbetriebsleiters für sich vermittelt innerhalb der Verbandsorganisation eines Luftfahrzeughalters keine solche Stellung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 53/95
    Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 53/95
    Veröff: SZ 69/219
  • 3 Ob 180/03x
    Entscheidungstext OGH 28.01.2004 3 Ob 180/03x
    nur: Für die Qualifikation einer Person als Repräsentant einer juristischen Person kommt es darauf an, dass diese Person eine Stellung innehat, vermöge der diese Person, wenn von der Satzung auch nur mittelbar berufen, so doch effektiv und in entscheidender Weise an der Leitung des Verbandswillens teilzunehmen berufen ist. (T1)
  • 3 Ob 120/06b
    Entscheidungstext OGH 13.09.2006 3 Ob 120/06b
    nur T1; Beisatz: Ordensschwester, die in einer vom Konvent betriebenen Schule Lehrerin ist, ist kein Organ des Konvents. (T2)
  • 8 Ob 98/06d
    Entscheidungstext OGH 21.09.2006 8 Ob 98/06d
    Vgl; Beisatz: Hier: Ein nur gegenüber dem ihn begleitenden Hilfsarbeiter weisungsbefugter Fahrer eines Kanalreinigungsunternehmens hat keine Repräsentantenstellung inne. (T3)
  • 9 Ob 79/06t
    Entscheidungstext OGH 08.08.2007 9 Ob 79/06t
    nur T1; Beis ähnlich wie T3
  • 9 ObA 45/18k
    Entscheidungstext OGH 30.08.2018 9 ObA 45/18k
    nur T1; Beisatz: Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 Abs 1 GewO) ist als solcher noch kein Repräsentant für Personalangelegenheiten. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106862

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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