RS OGH 1996/10/8 14Os110/96 (14Os114/96), 15Os69/06w, 11Os66/14m

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Norm

StGB §72 Abs2

Rechtssatz

Nach Auflösung der Wohngemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und Geschlechtsgemeinschaft besteht zwischen den früheren Lebensgefährten kein faktisches, den geschützten verwandtschaftlichen Gefühlen gleichzusetzenden Verpflichtungsverhältnis mehr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105913

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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