RS OGH 1996/10/8 10ObS2373/96k, 10ObS348/97t, 10ObS274/98m

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Veröffentlicht am 08.10.1996
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1
ASVG §175 Abs2 Z7

Rechtssatz

Der Unfallversicherungsschutz umfaßt auch Wegunfälle. Dies sind Unfälle, die sich auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeitsstätte ereignen (§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG). Darunter ist der Weg zwischen Arbeitsstätte und ständigem Aufenthaltsort (und umgekehrt) zu verstehen. Mit § 175 Abs 2 Z 7 ASVG hat der Gesetzgeber auch Wege von der Arbeitsstätte nach Hause (und umgekehrt) oder zu einer anderen in der Nähe der Arbeitsstätte gelegenen Möglichkeit zur Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse während einer Arbeitspause geschützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106503

Dokumentnummer

JJR_19961008_OGH0002_010OBS02373_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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