Norm
EO §39 IIRechtssatz
Bei Forderungsabtretung geht die Exekution ins Leere. Der Zessionar der gepfändeten Geldforderung hat keine Beteiligtenstellung im Exekutionsverfahren und damit keine Legitimation zum Antrag auf Einstellung der Exekution.
Anmerkung
Bem zu RS: Siehe auch RIS-Justiz RS0109092.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106417Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2019