RS OGH 1996/10/9 3Ob2155/96z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1996
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Norm

EO §39 II
EO §39 IIIH
EO §39 IVB
EO §65 B
EO §300a

Rechtssatz

Bei Forderungsabtretung geht die Exekution ins Leere. Der Zessionar der gepfändeten Geldforderung hat keine Beteiligtenstellung im Exekutionsverfahren und damit keine Legitimation zum Antrag auf Einstellung der Exekution.

Anmerkung

Bem zu RS: Siehe auch RIS-Justiz RS0109092.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106417

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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