Norm
IO §257Rechtssatz
Welche der hier genannten Zustellarten - individuelle Zustellung oder Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - zu wählen ist, bestimmt zwingend das Gesetz; ein Abweichen von der gesetzlich vorgeschriebenen Zustellart bewirkt die - heilbare - Nichtigkeit der Zustellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105980Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.01.2020