RS OGH 1996/10/23 7Ob2087/96d, 7Ob75/05p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1996
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Norm

ABGB §1392 E
KO §10
KO §17 Abs3

Rechtssatz

Werden Absonderungsrechte begründet - sowohl ein Pfandrecht als auch eine Sicherungsabtretung sind im Rahmen einer Vinkulierung möglich - wirkt ein Konkurs nicht auf ihre Verfolgbarkeit ein.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 2087/96d
    Entscheidungstext OGH 23.10.1996 7 Ob 2087/96d
  • 7 Ob 75/05p
    Entscheidungstext OGH 11.05.2005 7 Ob 75/05p
    Vgl auch; Beisatz: Durch die Konkurseröffnung werden Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners grundsätzlich nicht in ihrer Gültigkeit berührt; eine Vinkulierung erlischt somit ebensowenig wie andere vertragliche Vereinbarungen. (T1); Veröff: SZ 2005/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106155

Dokumentnummer

JJR_19961023_OGH0002_0070OB02087_96D0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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