Norm
EGV Maastricht Art85 Abs1Rechtssatz
Verträge, die eine feste Laufzeit vorsehen, die sich aber automatisch verlängern, falls keine Kündigung ausgesprochen wird, sind als auf unbestimmte Zeit geschlossen anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106870Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008