RS OGH 1996/10/29 5Ob2298/96v

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Norm

WEG 1975 §19 Abs1

Rechtssatz

Die Nichterwähnung der Nutzwertänderung bei den möglichen Abweichungen vom gesetzlichen - strikt anteilsbezogenen - Verteilungsschlüssel in § 19 Abs 1 WEG stellt keine ungewollte Gesetzeslücke dar, die durch Analogie geschlossen werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106060

Dokumentnummer

JJR_19961029_OGH0002_0050OB02298_96V0000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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