Norm
WEG 1975 §19 Abs1Rechtssatz
Die Nichterwähnung der Nutzwertänderung bei den möglichen Abweichungen vom gesetzlichen - strikt anteilsbezogenen - Verteilungsschlüssel in § 19 Abs 1 WEG stellt keine ungewollte Gesetzeslücke dar, die durch Analogie geschlossen werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106060Dokumentnummer
JJR_19961029_OGH0002_0050OB02298_96V0000_008