Norm
AußStrG §2 ARechtssatz
Das für einen Betroffenen geführte Sachwalterschaftsverfahren endet mit dessen Ableben. Da die Rechte des Betroffenen auf dessen Erben übergehen, hat dieser ein rechtliches Interesse, in die Rechnung des Sachwalters Einsicht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106077Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2018