RS OGH 1996/10/29 5Ob2199/96k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1996
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Norm

ABGB §431
BIG-Gesetz §2 Abs2
GBG §31
GBG §136 Abs1

Rechtssatz

Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit Dritten, etwa in Bestandverträge; unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs 2 BIG-Gesetz kommen daher die Eintragungserleichterungen des § 136 Abs 1 GBG nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2199/96k
    Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2199/96k
    Veröff: SZ 69/242

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106111

Dokumentnummer

JJR_19961029_OGH0002_0050OB02199_96K0000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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