Norm
ABGB §431Rechtssatz
Im § 2 Abs 2 BIG-Gesetz ist nicht der Eigentumserwerb des Liegenschaftskäufers, der nach dem Intabulationsprinzip sehr wohl der Einverleibung bedarf (§ 431 ABGB) normiert, sondern (erkennbar zur Vermeidung von Problemen, die das Intabulationsprinzip im Zusammenhang mit § 1120 ABGB auswirft) lediglich der Eintritt des Erwerbers in bestehende Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit Dritten, etwa in Bestandverträge; unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs 2 BIG-Gesetz kommen daher die Eintragungserleichterungen des § 136 Abs 1 GBG nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106111Dokumentnummer
JJR_19961029_OGH0002_0050OB02199_96K0000_007