RS OGH 1996/10/30 3Ob2362/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1996
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Norm

EO §79 Abs1
EO §84b
EO §294 Abs4 M3

Rechtssatz

Wird die Entscheidung eines ausländischen Gerichtes zu Unrecht für vollstreckbar erklärt, kann dies der Drittschuldner im Rekurs gegen das Zahlungsverbot geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106415

Dokumentnummer

JJR_19961030_OGH0002_0030OB02362_96S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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