Norm
AngG §19 I1Rechtssatz
Die erste Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich zulässig. Aber bereits die erste Verlängerung auf bestimmte Zeit ist darauf zu prüfen, ob damit nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers die Bestimmungen des Kündigungsschutzes oder (auch) die gesetzlichen Vorschriften über Kündigungsfristen und Kündigungstermine umgangen werden. § 48 ASGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kettenarbeitsvertrag, Aneinanderreihung, nichtigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105948Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021