RS OGH 1996/10/30 9ObA2202/96f, 8ObA21/99t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1996
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Norm

ZPO §508a
ASGG §46 Abs1
UrlG §16

Rechtssatz

Es stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar, ob die Schwiegermutter des Arbeitnehmers als andere geeignete Person zur Pflege und Betreuung der Gattin und des gemeinsamen Kindes zur Verfügung stand und daher die Pflege durch den Arbeitnehmer nicht notwendig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105959

Dokumentnummer

JJR_19961030_OGH0002_009OBA02202_96F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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