RS OGH 1996/10/30 3Ob2338/96m, 1Ob26/99a, 10Ob284/00p, 7Ob3/01v, 1Ob304/01i, 10Ob83/16b, 4Ob174/17t,

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Veröffentlicht am 30.10.1996
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Norm

ABGB §484

Rechtssatz

Ob dem Dienstbarkeitsberechtigten, dem ein Fahrrecht zusteht, die Errichtung eines, wenn auch unverschlossenen Tores durch den Eigentümer der belasteten Liegenschaft zuzumuten ist, ist auf Grund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Natur und Zweck der Servitut zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2338/96m
    Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2338/96m
  • 1 Ob 26/99a
    Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 26/99a
    Ähnlich
  • 10 Ob 284/00p
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 Ob 284/00p
    Ähnlich; Beisatz: Der Umfang des Wegerechtes des herrschenden Gutes ist am Zweck der Dienstbarkeit und nicht an den (allenfalls bloß vorübergehend) eingeschränkten Wohnbedürfnissen der derzeitigen Liegenschaftseigentümer zu messen. (T1)
  • 7 Ob 3/01v
    Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 3/01v
    Auch; Beisatz: Hier: Kette oder sonstige Abschrankung. (T2)
  • 1 Ob 304/01i
    Entscheidungstext OGH 25.06.2002 1 Ob 304/01i
    Auch; Beisatz: Auch die Errichtung eines unversperrten Schrankens, Gatters oder Tores ist dem Berechtigten nicht ohne weiteres zuzumuten; hier ergibt sich aus dem mangelnden Interesse der Beklagten an der Errichtung des Tores, dass die Kläger Einschränkungen ihres Rechts nicht in Kauf nehmen müssen. (T3)
    Veröff: SZ 2002/86
  • 10 Ob 83/16b
    Entscheidungstext OGH 24.01.2017 10 Ob 83/16b
    Auch; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Absperrung des Dienstbarkeitswegs durch eine versperrte Kette auch bei Ausfolgung von Schlüsseln an den Dienstbarkeitsberechtigten unzulässig. (T4)
  • 4 Ob 174/17t
    Entscheidungstext OGH 24.10.2017 4 Ob 174/17t
    Auch; Beisatz: Dies gilt analog auch im Anwendungsbereich des § 47a EisbG (Abschrankung eines nicht?öffentlichen Eisenbahnübergangs ohne Zustimmung des Wegeberechtigten). (T5)
    Veröff: SZ 2017/120
  • 5 Ob 121/20k
    Entscheidungstext OGH 21.07.2020 5 Ob 121/20k
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106411

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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