Norm
ABGB §948Rechtssatz
Die Wendung "gegen seinen Wohltäter" ist in einem weiteren Sinn zu verstehen, so daß Angriffe auf die Gefühlssphäre miteingeschlossen sind. Daher berechtigt auch die Verletzung naher Familienangehöriger des Schenkers zum Widerruf. Zu den nahen Angehörigen zählen auch die Enkelkinder.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106379Dokumentnummer
JJR_19961105_OGH0002_0100OB02152_96K0000_002