RS OGH 1996/11/5 10ObS2296/96m, 10ObS176/97y, 10ObS100/00d, 10ObS95/01w, 10ObS182/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1996
beobachten
merken

Norm

ASVG §116 Abs1 Z2
ASVG §130
BSVG §74 Abs1 Z2
BSVG §80
GSVG §78 Abs1 Z2
GSVG §85

Rechtssatz

Ein inländischer Sozialversicherungsträger hat im Ausland ohne Verwaltungshilfe eines ausländischen Trägers praktisch keine Möglichkeit, dem Versicherten Sachleistungen durch eigene oder Vertragseinrichtungen der Krankenbehandlung zur Verfügung zu stellen. Es besteht keine Verpflichtung, Verträge mit Einrichtungen der Krankenbehandlung im Ausland abzuschließen. Soweit zwischenstaatliche Abkommen nicht bestehen, ist für Dienstnehmer § 130 ASVG von Bedeutung: Hält sich ein Pflichtversicherter in dienstlichem Auftrag im Ausland auf, erhält er die Leistungen der Krankenversicherung vom Dienstgeber im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Pflicht.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2296/96m
    Entscheidungstext OGH 05.11.1996 10 ObS 2296/96m
    Veröff: SZ 69/248
  • 10 ObS 176/97y
    Entscheidungstext OGH 02.12.1997 10 ObS 176/97y
  • 10 ObS 100/00d
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 ObS 100/00d
    Auch; nur: Hält sich ein Pflichtversicherter in dienstlichem Auftrag im Ausland auf, erhält er die Leistungen der Krankenversicherung vom Dienstgeber im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Pflicht. (T1); Beisatz: Bei § 130 Abs 1 ASVG handelt es sich eigentlich um eine arbeitsrechtliche Norm, weil der Versicherte die Leistungen der Krankenversicherung vom Dienstgeber im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Pflicht erhält. § 130 Abs 3 ASVG stellt eine das Verhältnis zwischen Dienstgeber und Versicherungsträger betreffende Kostenerstattungsregel dar, die keine Aussage über die Höhe der vom Dienstgeber dem Versicherten zu erbringenden Sachleistungen (bzw über die Kostenerstattung hierfür) enthält. (T2)
  • 10 ObS 95/01w
    Entscheidungstext OGH 22.05.2001 10 ObS 95/01w
    Vgl auch; Beisatz: Der sich im dienstlichen Auftrag im Ausland aufhaltende Versicherte hat einen unmittelbaren arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, dass ihm sein Dienstgeber die zustehenden Geldleistungen ausbezahlt und - soweit es sich um Sachleistungen handelt - ihm ermöglicht, gleichartige Leistungen in Anspruch zu nehmen. (T3)
  • 10 ObS 182/08z
    Entscheidungstext OGH 12.05.2009 10 ObS 182/08z
    Vgl auch; Veröff: SZ 2009/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106771

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten