Norm
ASVG §120Rechtssatz
Auch notwendige Vorleistungen für eine Organtransplantation (hier die Kosten der Untersuchung der in Ägypten lebenden Geschwister des potentiellen Organempfängers) zählen zur notwendigen und zweckmäßigen Krankenbehandlung. Der Anspruch auf Erstattung dieser Untersuchungskosten besteht daher nach § 131 Abs.1 ASVG zu Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000255Dokumentnummer
JJR_19961107_OLG0009_0100RS00162_96H0000_001