RS OGH 1996/11/12 5Ob2363/96b, 5Ob10/97z, 5Ob17/97d, 5Ob237/99k, 1Ob129/11v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1996
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Norm

MRG §12a
MRG §46a
MRG §46a Abs4

Rechtssatz

Maßgebliches Kriterium für die in § 46a Abs 4 MRG normierte Zulassung von Eingriffen in Altmietverträge über Geschäftsräumlichkeiten ist nicht das faktische Auseinanderklaffen von seinerzeit vereinbartem und heute erzielbarem Mietzins, sondern die Bindung des Vermieters an einen Mietzins, den er nach der Rechtslage bei Vertragsabschluss gar nicht frei vereinbaren konnte. Die Vertragskorrektur dient also dazu, die aus der mangelnden Vertragsfreiheit des Vermieters resultierenden Nachteile auszugleichen, nicht aber dazu, alle heute nicht mehr marktgerechten Mietzinse für Geschäftslokale anzuheben, mögen sie auch frei vereinbart worden sein. Die Bestandgarantie für Verträge hat in der Rechtsordnung einen so hohen Stellenwert, dass Gesetzesbestimmungen, die vertragliche Rechtspositionen verändern, eher einschränkend auszulegen sind.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2363/96b
    Entscheidungstext OGH 12.11.1996 5 Ob 2363/96b
  • 5 Ob 10/97z
    Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 10/97z
    nur: Die Bestandgarantie für Verträge hat in der Rechtsordnung einen so hohen Stellenwert, dass Gesetzesbestimmungen, die vertragliche Rechtspositionen verändern, eher einschränkend auszulegen sind. (T1); Beisatz: Hier: § 46 Abs 6 iVm § 12a Abs 7 MRG. (T2) Veröff: SZ 70/12
  • 5 Ob 17/97d
    Entscheidungstext OGH 25.02.1997 5 Ob 17/97d
    nur T1; Beisatz: Hier: "Fünfzehntel-Anhebung nach § 46a Abs 5 MRG. (T3)
  • 5 Ob 237/99k
    Entscheidungstext OGH 14.09.1999 5 Ob 237/99k
    nur T1; Beisatz: Hier: § 46a MRG. (T4)
  • 1 Ob 129/11v
    Entscheidungstext OGH 13.10.2011 1 Ob 129/11v
    Auch; Beisatz: Diese Zielsetzung gilt für die Anwendungsfälle des § 46a MRG ebenso wie für die Tatbestände des § 12a MRG, zumal beide Bestimmungen eng miteinander verzahnt sind. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105712

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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