RS OGH 1996/11/12 4Ob2315/96m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1996
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Norm

GewO 1994 §143 Z7
GewO 1994 §171
GewO 1994 §284

Rechtssatz

Wird zusammen mit einer Tankstelle in einem Verkaufslokal von zweihundert Quadratmeter Größe ein sogenannter "Mini Markt" betrieben, der alle Ausstattungsdetails eines Supermarktes aufweist, so wird damit weder der Charakter eines Tankstellenbetriebs noch der eines Buffetbetriebs gewahrt, bestimmen doch die in Regalen übersichtlich aufgestellten Waren und das reichhaltige Warenangebot den Eindruck des Geschäftslokals.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2315/96m
    Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 2315/96m
    Veröff: SZ 69/250

Schlagworte

m2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107108

Dokumentnummer

JJR_19961112_OGH0002_0040OB02315_96M0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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