RS OGH 1996/11/12 4Ob2337/96x, 3Ob91/98y, 4Ob12/00v, 4Ob68/00d

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Norm

ZPO §502 Abs1 HIII3
UWG §9a

Rechtssatz

Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich und die Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck nicht geeignet war, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106068

Dokumentnummer

JJR_19961112_OGH0002_0040OB02337_96X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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