Norm
ZPO §502 Abs1 HIII3Rechtssatz
Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich und die Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck nicht geeignet war, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106068Dokumentnummer
JJR_19961112_OGH0002_0040OB02337_96X0000_001