RS OGH 1996/11/13 9ObA2228/96d

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Veröffentlicht am 13.11.1996
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Norm

EGZPO ArtXLII A
EGZPO ArtXLII H
HbG §7 Abs3

Rechtssatz

Der Hausbesorger hat einen Anspruch auf Abrechnung beziehungsweise als minus auf die Berechnungsgrundlagen, die er mit einer Klage nach Art XLII EGZPO geltend machen kann. Der Hausbesorger ist in entschuldbarer Weise über den Umfang der zu reinigenden Flächen und das Nutzflächenausmaß des Hauses im ungewissen, benötigt diese Auskunft jedoch zur Bestimmung und Überprüfung des ihm zustehenden Entgelts.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 2228/96d
    Entscheidungstext OGH 13.11.1996 9 ObA 2228/96d
    Veröff: SZ 69/253

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105947

Dokumentnummer

JJR_19961113_OGH0002_009OBA02228_96D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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