RS OGH 1996/11/26 10ObS2317/96t, 10ObS196/97i, 10ObS259/99g

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

ASVG §144
ASVG §145

Rechtssatz

Erforderte die Art der Erkrankung des Versicherten keine Anstaltspflege, sondern nur ambulante ärztliche Behandlung in oder außerhalb einer Krankenanstalt, und erfolgte keine Einweisung in die öffentliche Krankenanstalt gemäß § 145 ASVG, so besteht kein Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Pflegegebühren durch den Versicherungsträger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106691

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_010OBS02317_96T0000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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