Norm
ASVG §144Rechtssatz
Erforderte die Art der Erkrankung des Versicherten keine Anstaltspflege, sondern nur ambulante ärztliche Behandlung in oder außerhalb einer Krankenanstalt, und erfolgte keine Einweisung in die öffentliche Krankenanstalt gemäß § 145 ASVG, so besteht kein Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Pflegegebühren durch den Versicherungsträger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106691Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_010OBS02317_96T0000_008