RS OGH 1996/11/26 1Ob2341/96p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

ABGB §1062
ABGB §1486 Z1

Rechtssatz

Stellt sich der Verkäufer mit Recht auf den Standpunkt, daß sein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises wegen mängelfreier Lieferung des Kaufgegenstands mit Rechnungslegung fällig war, dann muß er grundsätzlich seinen Anspruch auch binnen drei Jahren ab Rechnungslegung geltend machen, sonst ist der Anspruch verjährt (vergleiche 1 Ob 646/76).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106764

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0010OB02341_96P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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