RS OGH 1996/11/26 4Ob2346/96w

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

EO §54 Abs1 Z3
EO §294 M1
EO §294 M4
EO §308 A

Rechtssatz

Da mit der Drittschuldnerexekution nicht der jeweilige Arbeitgeber erfaßt wird, geht auch nicht die Pfändung und Überweisung der Gehaltsforderung des Verpflichteten gegen den ersten Dienstgeber bei einem Arbeitsplatzwechsel von selbst auf die Gehaltsforderung gegen den nächsten Dienstgeber über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105943

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0040OB02346_96W0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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