Norm
EO §54 Abs1 Z3Rechtssatz
Da mit der Drittschuldnerexekution nicht der jeweilige Arbeitgeber erfaßt wird, geht auch nicht die Pfändung und Überweisung der Gehaltsforderung des Verpflichteten gegen den ersten Dienstgeber bei einem Arbeitsplatzwechsel von selbst auf die Gehaltsforderung gegen den nächsten Dienstgeber über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105943Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0040OB02346_96W0000_002