Norm
ABGB §6Rechtssatz
Die Gesetzesmaterialien zu § 46a Abs 4 MRG lassen keinen sicheren Rückschluß zu, ob mit der Einschränkung der Mietzinsanhebungsmöglichkeit auf Mietverträge, bei denen bei Vertragsabschluß keine freie Mietzinsvereinbarung möglich war, eher dem Ausnahmecharakter des Eingriffs in bestehende Mietverträge oder dem Wunsch nach einer generellen Heranführung "alter" Mietzinse für Geschäftsräumlichkeiten an das derzeitige Marktniveau Rechnung getragen werden sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106114Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0050OB02344_96H0000_002