RS OGH 1996/11/26 10ObS2317/96t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
beobachten
merken

Norm

ASVG §145 Abs1
ASVG §145 Abs2

Rechtssatz

Der Kostenverpflichtungsschein ist vor der Inanspruchnahme der Anstaltspflege durch den Versicherten vom Versicherungsträger anzufordern und der Krankenanstalt vorzulegen. Diese Vorlagepflicht entfällt, wenn mit der Aufnahme in die Anstaltspflege ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106687

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_010OBS02317_96T0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten