Norm
ASVG §145 Abs1Rechtssatz
Der Kostenverpflichtungsschein ist vor der Inanspruchnahme der Anstaltspflege durch den Versicherten vom Versicherungsträger anzufordern und der Krankenanstalt vorzulegen. Diese Vorlagepflicht entfällt, wenn mit der Aufnahme in die Anstaltspflege ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106687Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_010OBS02317_96T0000_004