Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Im Schweigen des Begünstigten kann unter Umständen eine Zustimmung zur Garantieerklärung erblickt werden, wenn dies nicht ohnehin allein deshalb gilt, weil die Garantie dem Begünstigten typischerweise nur Vorteile bringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107060Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2021