RS OGH 1996/11/26 4Ob2330/96t, 2Ob204/12g, 7Ob68/13w, 1Ob84/20i, 3Ob103/20y, 3Ob27/21y, 5Ob94/21s

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §863 B
ABGB §863 E1
ABGB §863 J

Rechtssatz

Im Schweigen des Begünstigten kann unter Umständen eine Zustimmung zur Garantieerklärung erblickt werden, wenn dies nicht ohnehin allein deshalb gilt, weil die Garantie dem Begünstigten typischerweise nur Vorteile bringt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107060

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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