Norm
ASVG §145 Abs2Rechtssatz
Die Pflicht zur Vorlage des Kostenverpflichtungsscheines enfällt, wenn mit der Aufnahme in die Anstaltspflege ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106688Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_010OBS02317_96T0000_005