Norm
ABGB §140 BcRechtssatz
Es kommt bei einem Verlust des Arbeitsplatzes bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage ganz maßgeblich auf das Verhalten des Unterhaltspflichtigen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes an. Zu einer Anspannung auf ein fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen kommt es insbesondere erst dann, wenn sich der Unterhaltspflichtige überhaupt nicht als arbeitssuchend gemeldet hat, ohne triftige Gründe hiefür angeben zu können, und ihm im Falle einer Meldung tatsächlich eine konkrete Arbeitsstelle hätte vermittelt werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106230Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019