Norm
ZPO §84 IIRechtssatz
Da zur Vertretung des Arbeitgebers in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz unter anderem auch Arbeitnehmer legitimiert sind, hat ein Verbesserungsverfahren auch auf Vorlage einer Vollmacht zu lauten, wenn ein Dritter, von dem das Erstgericht weiß, daß dieser nicht Prokurist ist, für den Arbeitgeber (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106033Dokumentnummer
JJR_19961204_OGH0002_009OBA02277_96K0000_001