Norm
AEUV Lissabon Art267Rechtssatz
Ein Rekurs gegen einen Vorlagebeschluss eines nicht letztinstanzlichen Gerichtes zur Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2021