RS OGH 1996/12/10 11Os106/96, 13Os127/07m, 13Os123/08z, 14Os183/08f, 11Os108/13m, 11Os5/15t, 11Os128

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Norm

StGB §146 A1

Rechtssatz

Für den Täuschungsbegriff des § 146 StGB ist nicht von Bedeutung, inwieweit ein zur Irreführung abstrakt geeignetes Verhalten vom Getäuschten durch entsprechende und allenfalls sogar gebotene Aufmerksamkeit durchschaubar gewesen wäre. Tatbildlich ist jede unwahre Behauptung, ohne dass allfällige Nachlässigkeit oder Leichtgläubigkeit des Irregeführten daran etwas zu ändern vermögen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106200

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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