RS OGH 1996/12/12 3Ob2149/96t, 3Ob116/00f, 7Ob86/01z, 4Ob143/05s, 4Ob103/18b, 1Ob90/18v, 4Ob110/18g,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1996
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Norm

ZPO §237 Abs3 A
ZPO §483 Abs3
ZPO §513

Rechtssatz

Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos (Ablehnung von Oberlandesgericht Wien in EvBl 1991/183). Da bei Rücknahme der Klage für die Kostenersatzpflicht in erster Linie die Parteienvereinbarung maßgebend ist, ist ein (außerhalb der Verhandlung gestellter) Kostenbestimmungsantrag dem Kläger zu Äußerung zuzustellen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2149/96t
    Entscheidungstext OGH 12.12.1996 3 Ob 2149/96t
  • 3 Ob 116/00f
    Entscheidungstext OGH 24.05.2000 3 Ob 116/00f
    Vgl; nur: Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos. (T1) Beisatz: Ergeht der Ausspruch über die Wirkungslosigkeit der von der Antragszurückziehung betroffenen Entscheidungen der Vorinstanzen aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses, erfährt auch dieses Rechtsmittel gleichzeitig seine atypische Erledigung, ohne eine Kostenentscheidung nach § 50 Abs 2 ZPO notwendig zu machen. (T2)
  • 7 Ob 86/01z
    Entscheidungstext OGH 18.04.2001 7 Ob 86/01z
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Wenn die in den Vorinstanzen voll obsiegende Klägerin die Klage zurücknimmt, bedarf es keiner weitergehenden Überlegungen zu einer allfälligen Ausnahme von Kostenaussprüchen der unteren Instanzen zu Gunsten der beklagten Partei vom getroffenen Unwirksamkeitsausspruch, weil solche Kostenentscheidungen nicht vorliegen. (T3)
  • 4 Ob 143/05s
    Entscheidungstext OGH 08.11.2005 4 Ob 143/05s
    Auch; Beisatz: Bei Antragsrückziehung im Sicherungsverfahren setzt ein Kostenzuspruch einen entsprechenden Kostenbestimmungsantrag des Beklagten voraus. (T4); Veröff: SZ 2005/161
  • 4 Ob 103/18b
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 4 Ob 103/18b
  • 1 Ob 90/18v
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 1 Ob 90/18v
    nur T1
  • 4 Ob 110/18g
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 4 Ob 110/18g
    nur: Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos. (T5)
  • 4 Ob 104/18z
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 4 Ob 104/18z
    Auch; nur T5
  • 3 Ob 102/18y
    Entscheidungstext OGH 23.05.2018 3 Ob 102/18y
    Auch
  • 9 Ob 42/18v
    Entscheidungstext OGH 28.06.2018 9 Ob 42/18v
  • 1 Ob 98/18w
    Entscheidungstext OGH 19.06.2018 1 Ob 98/18w
    Auch; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106421

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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