RS OGH 1996/12/13 15Os113/96

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Veröffentlicht am 13.12.1996
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Norm

StGB §31
StGB §40
StPO §288 Abs2
StPO §296

Rechtssatz

Die Kassation von Teilfreisprüchen allein macht keine Aufhebung des Strafausspruches erforderlich. Sollten im zweiten Rechtsgang weitere Schuldsprüche gefällt werden, ist in der Straffrage nach §§ 31, 40 StGB vorzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106267

Dokumentnummer

JJR_19961213_OGH0002_0150OS00113_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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