Norm
AMSG allgRechtssatz
Bis zur Errichtung des Arbeitsmarktservices war die Arbeitsmarktverwaltung Teil der Hoheitsverwaltung. Mit dem Arbeitsmarktservice sollte ein aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedertes öffentliches Dienstleistungsunternehmen errichtet werden, das die von der Bundesregierung formulierten arbeitsmarktpolitischen Ziele und Vorgaben umsetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107078Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016