RS OGH 1996/12/17 4Ob2326/96d

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Veröffentlicht am 17.12.1996
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Norm

MRG §21 Abs4

Rechtssatz

Eine Einzelabrechnung liegt immer dann vor, wenn nicht regelmäßig Pauschalraten sondern konkrete, dem Vermieter gegenüber bereits fällig gewordene Bewirtschaftungskosten vorgeschrieben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107092

Dokumentnummer

JJR_19961217_OGH0002_0040OB02326_96D0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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