Norm
IPRG §12Rechtssatz
Die Frage, ob das von der Nationalbank der SFRJ in Österreich angelegte bewegliche Vermögen der Nationalbank als selbständigem Rechtsträger zuzuordnen ist oder aber Staatsvermögen (= "State property" im völkerrechtlichen Sinn) bildet, ist nach dem seinerzeitigen innerstaatlichen Recht der SFRJ zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*YU*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107064Dokumentnummer
JJR_19961217_OGH0002_0040OB02304_96V0000_001