Norm
MRG §12aRechtssatz
Die Anhebung des Mietzinses setzt die Gefahr voraus, daß das Mietrecht zu Lasten des Vermieters wirtschaftlich verwertet und damit ausgenützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107075Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2014