Norm
EO §7 BdIIARechtssatz
Eine Klage des Mieters gegen den Vermieter, dieser habe durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß die durch einen Gastronomiebetrieb hervorgerufene Lärmimmission einen in dB(A) angegebenen Pegel nicht überschreitet, ist hinreichend bestimmt. Es besteht keine Verpflichtung des Klägers alternativ die Vornahme einer bestimmt bezeichneten Maßnahme zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011