Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Erst drei bis vier Monate im Nachhinein bezahlte Mietzinse bei monatlichen Verrechnungsperioden können nicht als anfechtungsfeste Zug-um-Zug-Leistungen angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106619Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012