RS OGH 1996/12/18 3Ob2204/96f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §149
ABGB §176 B
ABGB §228

Rechtssatz

Die Höhe des für ein Kind verwalteten Vermögens kann höchstens eine abstrakte Gefährdung des Wohles des Kindes begründen. Dies gilt auch dann, wenn der zur Verwaltung des Vermögens Berechtigte (hier: Mutter) bloß über ein verhältnismäßig geringes Einkommen oder Vermögen verfügt. Die Voraussetzungen für eine Verfügung nach § 176 Abs 1 ABGB (hier: Sperre des Sparkontos) liegen dann nicht vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107129

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten