Norm
ABGB §149Rechtssatz
Die Höhe des für ein Kind verwalteten Vermögens kann höchstens eine abstrakte Gefährdung des Wohles des Kindes begründen. Dies gilt auch dann, wenn der zur Verwaltung des Vermögens Berechtigte (hier: Mutter) bloß über ein verhältnismäßig geringes Einkommen oder Vermögen verfügt. Die Voraussetzungen für eine Verfügung nach § 176 Abs 1 ABGB (hier: Sperre des Sparkontos) liegen dann nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107129Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020